Psychotherapie WAS WÄRE WENN Cottbus

Bei mir sind Sie Privatpatient-/in


Als Privat-Klient/in informiere ich Sie darüber, dass für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht.

Der/die Klient(-in) leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren. Ich wirke dahingehend daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach dem GebüH erstellt werden.

Therapiekosten beim Heilpraktiker für Psychotherapie, die von den Krankenkassen (privaten KK) nicht übernommen werden, können steuerlich als „Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)“ abgesetzt werden. ( Wenn die steuerrelevanten Bedingungen dafür erfüllt sind. ) Der BFH stellt in der Begründung für ein Urteil vom 6.4.1990 ausdrücklich fest, dass die Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ unter die Krankheitskosten fallen, die als „außergewöhnliche Belastungen“ abgezogen werden können.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen oder Versicherungsträger ) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung.

Der/die Klient(-in) bezahlt zu Beginn des Termins der Therapie-Sitzung in bar die anfallende Honorarrechnung in Höhe von:

(Stand Oktober 2017 - mit Erscheinen dieser Honoraraufstellung werden alle vorherigen Honorarinformationen ungültig)

- Psychopathologischer Befund / Erstgespräch: ca. 1-1,15 Std.= 35,- € (Sozialtarif 30,- €)

- Psychotherapie: 50,- € pro Stunde à 60 Minuten (Sozialtarif 40,- €) / 1,5 Std. = 70,- € (Sozialtarif 55,- €)

- EMDR: 1,5 bis 2 Stunden = 100,- € (Sozialtarif 75,- €)

- Hypnose Raucherentwöhnung: 2 Sitzungen = komplett 300,- € /Sozialtarif -25% = 225,- €

- Heilhypnose / Hypnoanalyse (ursachenorientiert): Erstsitzung zwischen 75 Minuten bis 3,5 Std.: 200,- € (Sozialtarif 150,- €)

- eventuelle Folgesitzung 150,- € (Sozialtarif 120,- €)

- Tiefenentspannungs-Hypnose incl. Erlernen der Selbsthypnose : 1,5 -2 Stunden= 100,- €,(Sozialtarif – 25 % = 75,- €)

- Kinderhypnose: Preis je nach Dauer, auf Anfrage !

- Hausbesuche auf Anfrage möglich. Dafür erhebe ich zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale von 10,- € innerhalb des Stadtgebietes Cottbus.

- Eventuelle weitere Fahrtkosten ebenfalls nach Absprache.

 

Behandlungsvertrag ALLGEMEIN

Sie können hier den Behandlungsvertrag/Anamnesebogen [452 KB] im PDF-Format herunter laden und anschauen, welcher die Grundlage für unsere 
Zusammenarbeit darstellt. Bitte bringen Sie diesen Vertrag ausgefüllt zum Erstgespräch wieder mit.

 

Bei mir können Sie auch bargeldlos zahlen

 

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